Hinweise zu Niedersachsen

Was sie wissen müssen!

Schuldnerberatung in Niedersachsen wird durch das Land Niedersachsen bezahlt.

Schuldnerberatung, also die Beratung selbst und die Vergleichsverhandlungen durch eine Schuldnerberatungsstelle in Niedersachen werden für alle Personen, die überschuldet sind und Anspruch auf Beratungshilfe haben, durch das Land Niedersachen bezahlt.

  • Die Zahlung erfolgt für Sie direkt an die Beratungsstelle.

  • Die Zahlung erfolgt nur 1 mal alle 10 Jahre!
  • Für den vollen Anspruch der Beratungsstelle müssen die Vergleichsverhandlungen stattgefunden haben.

Wenn Sie also später zu einer anderen Beratungsstelle gehen, weil Sie z. B. keinen Insolvenzantrag gestellt haben, kann diese Beratungsstelle keine Vergütung mehr vom Land Niedersachsen verlangen.

Viele Beratungsstellen informieren nicht über diese wichtigen Umstände. Unsere Bemühungen die Beratungsstellen hierzu über das Land Niedersachen verpflichten zu lassen, sind bisher leider nicht fruchtbar gewesen. Das Land sieht hier offenbar keinen Handlungsbedarf, in der Praxis erleiden jedoch viele Schuldner durch den Informationsmangel  erheblichen Schaden.

Einholung der Forderungsaufstellungen und die Vergleichverhandlungen sind Aufgaben der Beratungsstelle.

Viele Beratungsstelle fordern Sie auf per Musterschreiben die Forderungsaufstellungen selbst einzuholen und auch später selbst die Vergleiche zu verschicken. Diese Aufgaben gehören eigentlich zur Schuldnerberatung dazu, das Land Niedersachsen erstattet den Beratungsstellen das Porto hierfür. Einige Beratungsstellen lassen das Porto aber durch die Schuldner zahlen.

Spenden für Leistungen sind nicht erlaubt
 
Es ist nicht statthaft, wenn eine Beratungsstelle für Ihre Leistung eine Spende von Ihnen verlangt. Um eine Spende handelt es sich grundsätzlich nur, wenn hierfür keine Gegenleistung erbracht wird und freiwillig ist. Sollte eine
Beratungsstelle also eine Spende von Ihnen verlangen, ist dies zumindest Steuerhinterziehung.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gebührenfrei an die Telfonnummer 0800 - 10 12 324 wenden